Nach oben

Leserbrief zum Artikel:

Rückschlag für Hochwassergeschädigte vom 4.4.2008

 

Klarstellung und Hintergrundinformationen

 

Das Hauptziel der IGHS, die Nachbesserung der Lech-Staustufe 23, wäre ohne die Untätigkeitsklage

mit Ablauf des 6.12.2007 der Verjährung anheim gefallen. Dazu war es nötig, auf das Landratsamt (LRA)

durch die Untätigkeitsklage massiv Druck auszuüben, um einen Bescheid vor der Verjährung zu erwirken.

Die für die IGHS offensichtliche Absicht der Behörden, den geschädigten Bürgern eines Tages die

Verjährung vorzuhalten, wurde damit durchkreuzt. Der Einspruch der IGHS gegen den Bescheid des LRA

wurde von der Regierung von Schwaben (RvS) erwartungsgemäß abgelehnt. Nur so wurde der Weg frei für

eine gerichtliche Prüfung. Die Aufhebung der Verjährung, wurde nun durch die RvS bestätigt!

Daß die Behörden unabhängig voneinander zum gleichen Ergebnis gekommen seien, entspricht dies nicht

den Tatsachen. Seit 1999 arbeiten das LRA, das WWA und die RvS im engen Schulterschluß und stets

abgestimmt zusammen. Die Vertreter der 3 Behörden saßen in mancher Besprechung gemeinsam den

Vertretern der IGHS gegenüber. Eine gegenseitige Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber unseren

Anliegen war dabei nicht zu erkennen.

Das Aushungern der Bürgerinitiative über die Zeitschiene hat nicht funktioniert. Nun versucht man es über

die Kostenschiene. Fast 5000 € Gebühren soll die IGHS jetzt bezahlen, weil sich die Behörden mit einem

für die Kissinger und Meringer Bürger wichtigen Problem beschäftigen mußten. Aber auch das wird nicht

funktionieren. Wir glauben an den Rechtsstaat.

 

IGHS-Vorstandschaft:Anton Staffler Kissing, Matthias Bentenrieder Mering, Hans-Dieter Komolka Kissing