Leserbrief
zum Artikel:
Rückschlag
für Hochwassergeschädigte vom 4.4.2008
Klarstellung
und Hintergrundinformationen
Das
Hauptziel der IGHS, die Nachbesserung der Lech-Staustufe 23, wäre ohne die
Untätigkeitsklage
mit
Ablauf des 6.12.2007 der Verjährung anheim gefallen. Dazu war es nötig, auf das
Landratsamt (LRA)
durch
die Untätigkeitsklage massiv Druck auszuüben, um einen Bescheid vor der
Verjährung zu erwirken.
Die
für die IGHS offensichtliche Absicht der Behörden, den geschädigten Bürgern
eines Tages die
Verjährung
vorzuhalten, wurde damit durchkreuzt. Der Einspruch der IGHS gegen den Bescheid
des LRA
wurde
von der Regierung von Schwaben (RvS) erwartungsgemäß abgelehnt. Nur so wurde
der Weg frei für
eine
gerichtliche Prüfung. Die Aufhebung der Verjährung, wurde nun durch die RvS
bestätigt!
Daß
die Behörden unabhängig voneinander zum gleichen Ergebnis gekommen seien,
entspricht dies nicht
den
Tatsachen. Seit 1999 arbeiten das LRA, das WWA und die RvS im engen
Schulterschluß und stets
abgestimmt
zusammen. Die Vertreter der 3 Behörden saßen in mancher Besprechung gemeinsam
den
Vertretern
der IGHS gegenüber. Eine gegenseitige Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber
unseren
Anliegen
war dabei nicht zu erkennen.
Das
Aushungern der Bürgerinitiative über die Zeitschiene hat nicht funktioniert.
Nun versucht man es über
die
Kostenschiene. Fast 5000 € Gebühren soll die IGHS jetzt bezahlen, weil sich die
Behörden mit einem
für
die Kissinger und Meringer Bürger wichtigen Problem beschäftigen mußten. Aber
auch das wird nicht
funktionieren.
Wir glauben an den Rechtsstaat.
IGHS-Vorstandschaft:Anton
Staffler Kissing, Matthias Bentenrieder Mering, Hans-Dieter Komolka Kissing