Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald LV Bayern e.V.  wies in der
Jahresversammlung 2003 auf die Wichtigkeit natürlicher Wasserspeicher hin:

(Es folgen Zitate aus der dazu herausgegebene Broschüre)

 

  1. Maßnahmen zum Hochwasserschutz:
    „Technischer Hochwasserschutz in Form von Rückhaltebecken, Poldern und Talsperren sowie Deichen und Ufermauern ist teuer, pflegebedürftig und keine absolute Sicherheitsgarantie, weil die Funktionsfähigkeit dieser anlagen immer nur auf ein bestimmtes Hochwasserereignis (Bemessungshochwasser) ausgelegt ist.
    Von daher kommt dem natürlichen Rückhalt in der Fläche die größte Bedeutung zu. …“

  2. Schwellbetrieb am Lech?
    „In einer Stellungnahme zum Antrag der E.ON Wasserkraft GmbH auf Zulassung des Schwellbetriebes auf den Lechstaustufen 18-Kaufering bis 23-Merching von unserem Kreisverband heißt es u.a.:
     Durch den Bau der Staustufen 18-23 sind im Bereich des nördlichen Landkreises Landsberg am Lech über 170 ha Auwälder gerodet worden und nur ca. 20 ha Ersatzflächen (als Ausgleich für die Stufen 21, 22 und 23) aufgeforstet worden.
    In dem sehr waldarmen nördlichen Landkreis Landsberg am Lech war dies ein massiver Verlust für den Naturhaushalt. Durch den Schwellbetrieb wird der Schaden an den Lebensgemeinschaften, die im Wasser leben, noch erhöht (z.B. für Fische sehr negativ: Prof. Stein; Auwaldsymposium 1998 in Weihenstefan). Die sogenannten Ausgleichsmaßnahmen z.B. durch Baumstämme, die durch Stahlseile an Betonklötzen befestigt im Lech versenkt wurden, zeigen einen bedenklichen Umgang mit der Natur.
    Da durch den Schwellbetrieb nicht mehr Strom, sondern nur teurer Strom (Spitzenlast) erzeugt werden soll, ist die Entscheidung der E.ON zugunsten der Ökonomie und gegen die Ökologie zu erwarten gewesen.
    In dem hoch belasteten Lebensraum (intensive Landwirtschaft, hohe Verkehrsbelastung durch Kfz und Luftfahrt, hoher, bislang unausgeglichener Verlust von Auwald durch den damaligen Staustufenbau) kann eine weitere Belastung des Naturhaushaltes durch den Schwellbetrieb nicht mehr hingenommen werden. Der Schwellbetrieb stellt in unseren Augen einen Verstoß gegen Art. 141 der Verfassung des Freistaates Bayern dar.
    Die Wende zur Renaturierung des Gebirgsflusses wäre ein zukunftsträchtiger Weg und eine lohnende Investition in die Lebensqualität der kommenden Generationen.“


 

Standpunkt der IGHS:

Der Verlust von 150 ha Auwald bedeutet ein erheblichen Rückhalteverlust. Ein vollbestockter Wald kann lt. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald LV Bayern e.V.  60 – 75 l/qm Niederschlag in der Stunde aufnehmen, während es bei Grünland nur 20 l/qm sind. Der Auwald dürfte bei 40-50 l/qm liegen. Ein Starkregen von 40-50 l/qm und Stunde  hätte damit keinen merklichen Abfluß aus einer Fläche von 150 ha zur Folge. Diese Wassermenge kommt nun als Sahnehäubchen zu einem Hochwasser dazu und muß zusätzlich abgeführt werden.